Wer sich als Erbe ausweisen oder für einen Verstorbenen Bankgeschäfte abwickeln möchte, benötigt nach dem Erbrecht in Deutschland einen Erbschein. Wir informieren Sie in folgendem Artikel darüber, was Sie tun müssen, wenn Sie einen Erbschein beantragen möchten. Darüber hinaus erfahren Sie alles über die Erbschein Kosten, die Erbscheinsantrag Dauer und wann es sinnvoll ist, einen Fachanwalt für Erbrecht hinzuzuziehen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass man einen Erbschein nicht beantragen muss, sondern beantragen kann. Nach dem Erbrecht in Deutschland ist es keine Pflicht, einen Erbschein zu beantragen. Jedoch ist ein Erbschein in bestimmten Fällen notwendig.
Wann muss man einen Erbschein beantragen? Wenn man beispielsweise für den Verstorbenen Geschäfte abwickeln möchte, kann es sein, dass man einen Erbschein vorzeigen muss. Oftmals braucht man einen Erbschein auch, um nachzuweisen, dass man Erbe ist. Weil in Deutschland aber keine Pflicht besteht, als Erbe einen Erbschein zu haben, bekommt man ihn nicht automatisch, sondern muss ihn beantragen.
Keinen Erbschein beantragen müssen Sie beispielsweise, wenn der Erblasser bereits vor seinem Tod eine Vorsorgevollmacht getroffen hat. In dieser kann bereits bestimmt werden, wer nach dem Tod des Erblassers dessen Geschäfte für ihn übernehmen darf. Wer in der Vorsorgevollmacht als Berechtigter genannt wird, darf sämtliche Geschäfte für den Verstorbenen auch ohne Erbschein vornehmen und muss demzufolge keinen Erbschein beantragen.
In einigen Fällen ist auch kein Erbschein nötig, wenn zum Beispiel ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. Wann man aber im Einzelnen keinen Erbschein benötigt, sollte man am besten mit seinem Anwalt für Erbrecht besprechen. Ihren persönlichen Erbrechtsanwalt in Ihrer Region finden Sie gleich hier auf Erbrechtsinfo.com und können noch heute unverbindlich Kontakt aufnehmen.
Einen Erbschein beantragen kann grundsätzlich jeder Erbe. Hierbei ist es vollkommen unerheblich, ob man gesetzlicher Erbe ist oder durch ein Testament oder einen Erbvertrag am Erbe beteiligt wird. Der Erbschein ist dafür da, um nachzuweisen, dass man Anspruch auf ein Erbe oder einen Teil eines Erbes hat. Für den Fall, dass mehrere Erben existieren, kann man als Einzelperson einen Teilerbschein beantragen. Es ist allerdings auch möglich, dass die Erbengemeinschaft zusammen einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragt.
Die Frage, ob jeder Erbe einen Erbschein beantragen muss, ist leicht zu beantworten. Nach dem deutschen Erbrecht ist ein Erbe nicht dazu verpflichtet, einen Erbschein zu beantragen. Vor allem, wenn jemand Alleinerbe eines Nachlasses ist, kann oft auf einen Erbschein verzichtet werden. Wirklich notwendig ist ein Erbschein nur dann, wenn man für den Verstorbenen beispielsweise Bankgeschäfte ausführen oder Verträge kündigen möchte.
Wenn Sie sich näher über den Erbscheinsantrag oder andere erbrechtliche Themen in Deutschland informieren möchten oder bestimmte Fragen haben, finden Sie hier auf Erbrechtsinfo.com einen passenden Anwalt für Erbrecht in Ihrer Region. Egal, ob sie sich über das Nachlassverfahren oder die gesetzliche Erbfolge informieren möchten oder Fragen zur Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer haben: In unserem Anwaltsverzeichnis finden Sie garantiert den passenden Erbrechtsexperten zu jedem erbrechtlich relevanten Thema.
Tritt ein Erbfall ein, haben die Hinterbliebenen oft eine ganze Menge zu tun. Für einige mit einem Erbfall verbundenen Anträge gibt es Fristen, an die man sich unbedingt halten muss. Doch welche Fristen muss man beim Beantragen eines Erbscheins beachten? Die Antwort fällt für das sonst so bürokratische Deutschland verblüffend aus: Eine Erbschein beantragen Frist gibt es nicht. Weil es keine Pflicht ist, einen Erbschein zu beantragen, und es sein kann, dass man ihn erst lange Zeit nach dem Erbfall benötigt, hat der Gesetzgeber auf eine Erbschein beantragen Frist verzichtet. Es ist also möglich, einen Erbschein noch Jahre nach einem Erbfall zu beantragen, wenn es nötig sein sollte.
Was brauche ich für den Erbscheinsantrag? Diese Frage stellen sich viele Erben und sind zunächst ratlos. Wenn sie einen Erbschein beantragen möchten, müssen Sie beim Nachlassgericht mehrere Dokumente einreichen. Welche Unterlagen Sie im Einzelnen einreichen müssen, hängt damit zusammen, ob sie aufgrund eines Testaments oder Erbvertrages berechtigt sind oder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge. Im Folgenden erfahren Sie, welche Unterlagen Sie in welchem Fall einreichen müssen.
Unterlagen bei gesetzlicher Erbfolge | Unterlagen bei gewillkürter Erbfolge |
---|---|
Geburtsurkunde | Testament oder Erbvertrag |
Heiratsurkunde, Familienstammbuch | Sonstige Verfügungen des Todes wegen |
Eidesstattliche Versicherung, dass weder Testament noch Erbvertrag oder sonstige letztwillige Verfügungen des Todes wegen vorliegen bzw. bekannt sind | Informationen darüber, ob ein rechtlicher Erbstreitgeführt wird |
Informationen über den ehelichen Güterstand des Erblassers | |
Informationen über andere Erbberechtigte | |
Zeitpunkt des Todes des Erblassers, Staatsangehörigkeit | |
Nachweis über die Annahme der Erbschaft und die Höhe des Erbteils |
Wenn Sie einen Erbschein beantragen möchten, haben Sie hierfür zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie den Erbschein beim Nachlassgericht beantragen, zum anderen beim Notar. Maßgebend dafür, wo die Beantragung stattfindet, ist der letzte Wohnort des Erblassers.
Nach dem Erbrecht in Deutschland ist nämlich das Nachlassgericht in dem Bezirk zuständig, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes gewohnt hat. Sie können entweder selbst beim Nachlassgericht den Erbschein beantragen oder, wie bereits erwähnt, über einen Notar. Dies empfiehlt sich vor allem dann, wenn Sie möglichst wenig Stress mit dem Erbscheinsantrag haben möchten. Zusätzlich ist es in bestimmten Fällen empfehlenswert, einen unserer Anwälte für Erbrecht in Berlin, München, Hamburg, Leipzig oder Dortmund hinzuzuziehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es Erbstreitigkeiten gibt oder Sie allgemein Fragen zum Nachlassverfahren haben.
Wer einen Erbschein beantragen möchte, muss einen Antrag beim zuständigen Nachlassgericht stellen. Dies kann entweder persönlich geschehen oder bei einem Notar in Auftrag gegeben werden. Wenn Sie sich entschließen, den Erbschein persönlich zu beantragen, empfiehlt es sich, beim Nachlassgericht einen Termin zu vereinbaren. Wenn Sie den Erbschein nicht über einen Notar beantragen, ist es in jedem Fall erforderlich, dass Sie persönlich beim Nachlassgericht erscheinen.
Dies ist deswegen der Fall, weil Sie Ihre Angaben unter Umständen eidesstattlich versichern müssen. Bevor Sie den Erbschein beantragen, sollten sie zunächst alle notwendigen Unterlagen für den Erbscheinsantrag zusammenstellen. Wenn sie Fragen haben oder beim Erbscheinsantrag Hilfe benötigen, können Sie auch Ihren Rechtsanwalt für Erbrecht um Hilfe bitten und sich beraten lassen. Den passenden Erbrechtsexperten in Ihrer Region finden Sie in unserer Anwaltssuche auf Erbrechtsinfo.com.
Die Dauer des Erbscheinsantrags ist von Fall zu Fall unterschiedlich. In der Regel beträgt sie nur wenige Wochen. Der Erbschein wird Ihnen nach dem Erbscheinsantrag per Post zugesandt. In manchen Fällen kann der Erbscheinsantrag aber auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Dies ist abhängig davon, wann Sie den Erbschein beantragen. Sind beispielsweise gerade Ferien oder sind viele Mitarbeiter im Urlaub, kann die Dauer des Antrags länger sein als wenige Wochen. Grundsätzlich beschleunigen können Sie den Prozess, wenn Sie beim Erbschein beantragen bereits alle wichtigen Unterlagen zusammen haben.
Die Erbschein beantragen Kosten sind abhängig davon, wie hoch der Nachlasswert ist. Als Basis für die Berechnung dient das Gerichts und Notarkostengesetz (GNotKG). In diesem wird detailliert aufgelistet, welche Gebühren in welchem Fall fällig werden. Die Erbschein beantragen Kosten belaufen sich hierbei auf einen einfachen Gebührensatz. Wie hoch dieser Gebührensatz in Abhängigkeit von der Höhe des Nachlasswertes ist, können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen. Zusätzliche Erbschein Kosten entstehen für den Notar. Für die Beglaubigung und Prüfung Ihres Erbscheinsantrags fällt zusätzlich eine einfache Gebühr an.
Die Gebühren richten sich nach der Höhe des Nachlasswertes. Dabei fällt nicht nur eine Erbscheingebühr an, sondern zusätzlich eine für die Beglaubigung durch den Notar:
Nachlasshöhe in € | Notarkosten in € | Erbschein Kosten in € | Gesamtkosten in € |
---|---|---|---|
500 | 15 | 15 | 30 |
1.000 | 19 | 19 | 38 |
5.000 | 45 | 45 | 90 |
10.000 | 75 | 75 | 150 |
19.000 | 99 | 99 | 198 |
25.000 | 115 | 115 | 230 |
50.000 | 165 | 165 | 330 |
110.000 | 273 | 273 | 546 |
200.000 | 435 | 435 | 870 |
500.000 | 935 | 935 | 1.870 |
1.000.000 | 1.735 | 1.735 | 3.470 |
1.500.000 | 2.535 | 2.535 | 5.070 |
Wenn sie einen Erbschein beantragen möchten, sollten Sie in jedem Fall nur korrekte Angaben machen. Wer beim Erbscheinsantrag beispielsweise gefälschte Testamente einreicht oder bewusst falsche Angaben macht, hat mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen. Diese können unter Umständen und je nach Schwere sehr unangenehm sein.
Jeder, der einen Erbschein beantragt, muss alle seine Angaben mit einer eidesstattlichen Versicherung bekräftigen. Entspricht die eidesstattliche Versicherung nicht der Wahrheit, muss man mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Lügen lohnt sich hier also keinesfalls. Das Nachlassgericht kann allerdings auf die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verzichten.
Wer beim Erbscheinsantrag falsche Angaben macht, der schadet den tatsächlichen Erben. Selbstverständlich ist man in einem solchen Fall zu Schadensersatz verpflichtet. Je nach Schwere des Falls können die Schadenersatzforderungen einen in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen und ein gerichtliches Strafverfahren zur Folge haben.
Falsche Angaben beim Erbschein beantragen dienen meist dazu, sich einen Vorteil zu verschaffen oder sich ein Erbe zu erschleichen. Wer dies tut, kann unter Umständen für erbunwürdig erklärt werden. So kann es sein, dass man selbst als gesetzlicher Erbe seinen Erbanspruch verliert und nicht einmal Anspruch auf einen Pflichtteil hat.
Für den Fall, dass man ein Erbe angetreten hat und in der Folge bereits Geschäfte rund um das Erbe zu erledigen hat, ist es sinnvoll, einen Anwalt für Erbrecht zu konsultieren, um zu klären, ob man einen Erbschein beantragen muss oder eben auch auch nicht, um handlungsfähig zu sein. Dabei kann ein Anwalt für Erbrecht klären, ob dieser benötigt wird, welche Dokumente hierfür notwendig sind und auch über den Ablauf beim Erbschein beantragen aufklären. Auch kann es sinnvoll sein, abzuklären, ob man in einer Erbengemeinschaft z. B. gemeinsam einen Erbschein beantragen sollte oder ggf. nur ein einzelner Erbe diesen benötigt. Dabei spielt zumeist die individuelle Erbsituation eine Rolle und auch das Verhältnis der Erben zueinander, wenn z. B. Erbstreitigkeiten bestehen. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht beim Erbschein beantragen.
Der gemeinschaftliche Erbschein muss, wie andere Erbscheine auch, beim Nachlassgericht beantragt werden. Dafür ist das Amtsgericht der Stadt zuständig, in der der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte. Die Beantragung eines gemeinschaftlichen Erbscheins ist außerdem an keine bestimmte Form oder Frist gebunden.
Unsere Autoren erarbeitet jeden Artikel nach strengen Qualitätsrichtlinien hinsichtlich Inhalt, Verständlichkeit und Aufbereitung der Informationen. Auf diese Art und Weise ist es uns möglich, Ihnen umfassende Informationen zu unterschiedlichsten Themen zu bieten, die jedoch keine anwaltliche Beratung ersetzen können.
Wenn Sie dieses YouTube/Vimeo Video ansehen möchten, wird Ihre IP-Adresse an Vimeo gesendet. Es ist möglich, dass Vimeo Ihren Zugriff für Analysezwecke speichert.
Weitere Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung