Wenn Sie einen Erbschein beantragen möchten, haben Sie hierfür zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie den Erbschein beim Nachlassgericht beantragen, zum anderen beim Notar. Maßgebend dafür, wo sie den Erbschein beantragen, ist der letzte Wohnort des Erblassers.
Nach dem Erbrecht in Deutschland ist nämlich das Nachlassgericht in dem Bezirk zuständig, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes gewohnt hat. Sie können entweder selbst beim Nachlassgericht den Erbschein beantragen oder, wie bereits erwähnt, über einen Notar. Dies empfiehlt sich vor allem dann, wenn Sie möglichst wenig Stress mit dem Erbscheinsantrag haben möchten.
Zusätzlich ist es in bestimmten Fällen empfehlenswert, einen unserer Anwälte für Erbrecht in Berlin, München, Hamburg, Leipzig oder Dortmund hinzuzuziehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es Erbstreitigkeiten gibt oder Sie allgemein Fragen zum Nachlassverfahren haben.