Existiert ein gültiges Testament oder eine andere Verfügung des Todes wegen, so wird die gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt. Hier spricht man nun von der sogenannten gewillkürten Erbfolge.
Diese entspricht dem frei geäußerten und schriftlich festgehaltenen letzten Willen des Erblassers. Enthält ein Testament keine Formfehler und gesetzeswidrige Bestimmungen, so ist es zwangsläufig einzuhalten. Auf diese Weise kann ein Erblasser bestimmte Personen enterben und andere im Besonderen begünstigen.
Nur Pflichtteile sind vom Testament unabhängig und können nicht ohne Weiteres entzogen werden. Wenn Sie jemandem den Pflichtteil entziehen möchten, lassen Sie sich unbedingt von einem Anwalt für Erbrecht in München beraten. Pflichtteile können nämlich nur unter ganz besonderen Voraussetzungen entzogen werden, über die Sie ein Erbrechtsexperte in München näher informieren kann.
Auch wenn Sie selbst ein Testament errichten möchten, ist es am besten, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Erbrechtsinfo.com bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert den passenden Rechtsanwalt für Erbrecht in München zu finden.