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Erbschein in Deutschland – Infos, Fristen & Kosten

Nach dem Tod eines geliebten Menschen gibt es einige juristische Hürden zu bewältigen. Um nachzuweisen, ob Sie ein rechtmäßiger Erbe des Verstorbenen sind, müssen sie als Beweis entweder ein Testament oder einen Erbvertrag vorlegen bzw. – wenn beides nicht vorhanden ist – einen Erbschein beantragen.  Der folgende Artikel zeigt Ihnen wer einen Erbschein beantragen kann, welche Kosten und Voraussetzungen damit verbunden sind und wann es auch ganz ohne Erbnachweis mit dem Erbe klappt.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Erbschein?

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das Auskunft über die rechtmäßigen Erben eines Nachlasses gibt und in Form einer öffentlichen Urkunde ausgestellt wird. Dieser ist notwendig, um sich als Erbe ausweisen zu können. Notwendig ist dies beispielsweise, wenn ein Erbe für einen Verstorbenen Bankgeschäfte abwickeln muss und ein Nachweis über die Befugnis verlangt wird.

Ein Erbberechtigungsschein muss beantragt werden, automatisch ausgestellt wird er nicht. Das gilt sowohl für die Erben, die nach der gesetzlichen Erbfolge erben, als auch für die im Testament oder Erbvertrag eingesetzten Erben.

Welche Arten des Erbnachweises gibt es?

Im deutschen Erbrecht gibt es verschiedene Arten der Erbberechtigung. Welche Art ausgestellt wird, ist abhängig davon, wie viele Erben ein Erblasser hat. Je nach dem gibt es den sogenannten Allein-, den gemeinschaftlichen und den Teilerbschein. Im Folgenden erfahren Sie, worin sich die drei Arten unterscheiden.

Alleinerbschein

Der Erbnachweis für Alleinerben wird dann ausgestellt, wenn ein Erblasser nur einen Erben hat. Diesem Erben wird das alleinige Erbrecht dann durch den Erbnachweis bestätigt. Hierbei ist es unerheblich, ob das alleinige Erbrecht über die gesetzliche Erbfolge erworben wurde oder der Erblasser eine Person in seiner letztwilligen Verfügung als Allein- oder Universalerbe eingesetzt hat.

Gemeinschaftlicher Erbschein

Der gemeinschaftliche Erbnachweis wird dann ausgestellt, wenn es mehrere Erben gibt. Im gemeinschaftlichen Erbberechtigungsschein werden dann die unterschiedlichen Erbquoten der einzelnen Erben angegeben. Damit diese Art also ausgestellt werden kann, müssen von allen Erben die genauen Erbanteile feststehen. Außerdem müssen alle Erben die Erbschaft auch angenommen haben, damit die Ausstellung möglich ist.

Teilerbschein

Wenn es mehreren Erben gibt, aber nicht alle einen Erbnachweis beantragen, kann einzelnen Erben auf Antrag ein sogenannter Teilerbschein ausgestellt werden. Dieser enthält dann nur die genauen Angaben zu dem Erbteil des Erben, der beantragt.

Wer kann einen Erbschein beantragen?

Grundsätzlich kann jeder rechtmäßige Erbe eines Nachlasses einen amtlichen Erbnachweis beantragen. Um rechtmäßiger Erbe zu sein, muss die Anerkennung als Erbe vorliegen. Diese erhält ein Erbe entweder durch die gewillkürte Erbfolge, also die Einsetzung durch den Erblasser in ein Testament oder einen Erbvertrag, oder durch die gesetzliche Erbfolge, wenn keine letztwillige Verfügung des Todes wegen vorliegt. Voraussetzung für die Erteilung eines Erbscheins ist allerdings, dass der Erbe das Erbe offiziell angenommen hat. Gibt es mehrere Erben und haben von diesen noch nicht alle das Erbe angenommen, kann beispielsweise noch kein gemeinschaftlicher – ausgestellt werden, sondern zunächst nur Teilerbscheine für die Erben, die sich bereits für die Annahme des Erbes entschieden haben.

Achtung!

Erbscheine sind nicht in jedem Erbfall zwingend erforderlich. Bei komplizierten Familienverhältnissen beziehungsweise vielen Erben ist ein Antrag allerdings oftmals unverzichtbar, um die den Nachlass betreffenden Angelegenheiten regeln zu können.

Was steht im amtlichen Erbnachweis?

Im Erbberechtigungsschein steht, wer rechtmäßiger Erbe ist und wie hoch der Erbteil des jeweiligen Erben ist. Natürlich werden auch die Daten der Erben vermerkt. Hierzu zählen die Namen, Adressen und die Geburtsdaten. Durch die Erteilung der Erbberechtigung erhalten die Erben das Recht, über den Nachlass zu verfügen. Gibt es mehrere Erben, so bilden diese automatisch eine Erbengemeinschaft. Alle Mitglieder der Erbengemeinschaft dürfen solange nur gemeinsam über den Nachlass verfügen, bis die Erbteilung abgeschlossen ist. In gewisser Weise dient  der Erbnachweis während der Zeit des Bestehens der Erbengemeinschaft also auch als Sicherheit – denn ohne die Zustimmung der anderen Erben kann einer allein nichts ausrichten.

Tipp!

Wenn Sie einen Erbschein beantragen, machen Sie das am besten beim Amtsgericht direkt und nicht über einen Notar. Weil auf die Notargebühr 19 Prozent Mehrwertsteuer anfallen, ist der Antrag über das Amtsgericht günstiger.

Wann ist eine Bescheinigung zwingend notwendig?

Wann ein Erbnachweis notwendig ist, hängt von der Situation ab. Mit dem Nachweis können Sie Ihre Erbenstellung nachweisen. Er ist also immer dann notwendig, wenn Sie Ihre Erbenstellung belegen beziehungsweise sich als Erbe ausweisen müssen. Das kommt vor allem gegenüber Banken, Versicherungen und beispielsweise dem Grundbuchamt vor.  Hier können Sie ohne Nachweis über Ihre Erbenstellung nichts ausrichten beziehungsweise nicht über das Erbe verfügen. In vielen Fällen reicht eine Kopie des Testaments oder Erbvertrags und das Eröffnungsprotokoll des Gerichts als Ersatz für den Erbschein aus, allerdings nicht immer.

Vorsorgevollmacht

Unter Umständen kann eine Vorsorgevollmacht einen Erbnachweis ersetzen. Hat der Erblasser einen Erben zu Lebzeiten in seiner Vorsorgevollmacht als Berechtigten genannt kann dann auf einen Erbschein verzichtet werden, wenn in der Vorsorgevollmacht angegeben ist, dass diese über den Tod hinaus wirksam sein soll. In einem solchen Fall ist der Erbe auch ohne Erbnachweis befugt, über das Erbe zu verfügen und kann auf einen Antrag verzichten.

Bankverkehr

Wenn ein Erbe für einen Verstorbenen Bankgeschäfte abwickeln möchte, ist meistens ein Erbschein erforderlich. Allerdings verzichten manche Banken auf die Vorlage, weil sie wissen, mit wie viel Aufwand der Antrag verbunden ist; vor allem dann, wenn es sich um recht kleine Vermögen handelt, ist bei Banken gelegentlich kein Erbnachweis notwendig.

Kontovollmacht

Ein Erbschein zur Vorlage bei Banken erübrigt sich, wenn ein Erbe bereits zu Lebzeiten des Erblassers von diesem eine Kontovollmacht erhalten hat. Allerdings ist es wichtig, dass diese Kontovollmacht über den Tod des Erblassers hinaus seine Gültigkeit behält.

AGB der Sparkassen

Wenn ein Erbe auch ohne Erbschein zweifelsfrei nachweisen kann, dass er Erbe ist, so darf eine Bank keinen Erbnachweis verlangen. Die Sparkassen hatten in ihren AGB festgehalten, einen Erbschein verlangen zu dürfen. Diese Klausel hat der Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt. Sollten Sie mit einer Bank also Probleme haben, dass diese einen Erbschein verlangt, obwohl Sie Ihre Erbenstellung anderweitig nachweisen können, sind Sie im Recht und sollten die Bank auf das Urteil des Bundesgerichtshofes hinweisen.

Grundbuch

Nach § 35 Abs. 1 GBO ist ein Erbschein für Änderungen im Grundbuch meist notwendig. Wer also ein Grundstück erbt, kommt um einen Erbnachweis in den meisten Fällen nicht herum. Liegt ein notarielles Testament vor, können Änderungen im Grundbuch meist ohne Nachweis vorgenommen werden. Liegt allerdings nur ein handschriftliches Testament vor oder sind Erben durch die gesetzliche Erbfolge erbberechtigt, ist ein Erbschein notwendig, um Änderungen vorzunehmen.

Begünstigter auf den Tod

Als Nachweis über die Erbenstellung ist kein Erbschein notwendig, wenn in einem Vertrag ein sogenannter Begünstigter auf den Tod genannt ist. Weil ein im Vertrag Begünstigter nicht automatisch auch Erbe ist, kann auch kein Erbschein verlangt werden. Der Rechtsübergang hat dann also nichts mit dem Erbrecht und den dortigen Regelungen zu tun, sondern verläuft gänzlich außerhalb des Erbrechts. Der im Vertrag benannte Begünstigte auf den Tod erhält den Gegenstand des Vertrages dann direkt und benötigt keinen Erbschein. Hier kann es sich sowohl um Lebensversicherungen und Sparverträge, aber auch um bestimmte Vermögensgegenstände handeln.

Sonstige Nachweise

Laut Urteil des Bundesgerichtshofes vom 5. April 2016 (Az. XI ZR 440/15) darf ein Erbe seine Erbenstellung auch ohne Erbschein nachweisen, solange er dies eindeutig kann. Beispielsweise muss ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mitsamt des Eröffnungsprotokolls des Gerichts als Nachweis über die Erbenstellung ausreichen. Ein Erbschein darf dann nicht mehr verlangt werden. Anders sieht es bei einem handschriftlichen Testament aus. Hier ist eine beglaubigte Abschrift mit Eröffnungsvermerk vonnöten, um die Erbenstellung nachzuweisen und den Erbschein zu ersetzen.

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Alternativen zum Erbschein

Weil der Antrag beziehungsweise die Erbscheinerteilung mit Kosten verbunden sind, sollte man unbedingt prüfen, ob nicht eine Erbschein Alternative herangezogen werden kann. Grundsätzlich darf ein Erbschein nur dann verlangt werden, wenn ein Erbe seine Erbenstellung anderweitig nicht eindeutig nachweisen kann. Eindeutig nachzuweisen ist eine Erbenstellung außer mit dem Erbschein auch durch andere Dokumente, beispielsweise einer Vollmacht des Erblassers, die über den Tod hinaus gültig ist, einem Testamentsvollstreckerzeugnis oder einem bereits eröffneten notariellen Testament. Bevor Sie also einen Erbschein beantragen und die damit verbundenen Kosten auf sich nehmen, prüfen Sie, ob Sie nicht eines der genannten Dokumente als Ersatz vorweisen können.

Wie und wo kann die Beantragung erfolgen?

Bevor Sie einen Erbschein beantragen können, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ablehnen. Einen Antrag stellen können Sie nur, wenn Sie ein Erbe annehmen. Haben Sie sich dazu also entschieden, müssen Sie Ihre Annahme dem Nachlassgericht erklären oder die Frist zur Erbausschlagung verstreichen lassen. Für den Fall, dass Sie nach der gewillkürten Erbfolge erben, kann ein Erbschein erst beantragt werden, nachdem die Testamentseröffnung stattgefunden hat. Schließlich beantragen können Sie den Erbnachweis entweder beim Nachlassgericht oder über einen Notar.

Benötigte Dokumente
Wer einen Erbschein beantragen möchte, benötigt hierzu verschiedene Unterlagen, um sich als Erbe auszuweisen. Hierzu gehören der Nachweis über die Eröffnung des Testaments und die Erklärung über die Annahme der Erbschaft oder der Nachweis über den Ablauf der Ausschlagungsfrist. Bei gesetzlicher Erbfolge muss die Erbenstellung über Dokumente wie beispielsweise Geburts- oder Sterbeurkunden nachgewiesen werden. Neben dem Erben selbst sind auch Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder gesetzliche Betreuer eines Erben dazu befugt, einen Erbschein zu beantragen.

Dauer der Beantragung und Ausstellung

Wie lange es dauert, einen Erbschein zu beantragen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Weil die Behörden erst alle Dokumente prüfen muss und sicherstellen muss, dass alle Erben bekannt sind, kann die Erbschein Dauer einige Wochen in Anspruch nehmen. Insbesondere, wenn es viele Erben gibt oder nicht alle Erben bekannt sind, muss der Antragssteller unter Umständen eine extra Portion Geduld mitbringen.

Beantragung = Annahme der Erbschaft

Wenn Sie einen Erbschein beantragen, nehmen Sie die Erbschaft automatisch an. Damit erben Sie auch alle Schulden des Erblassers und haben keine Möglichkeit mehr, die Erbschaft im Nachhinein auszuschlagen.

Sobald Sie den amtlichen Erbnachweis erhalten haben, sind Sie dazu befugt, Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Hierzu zählt die Kontoführung ebenso wie die Kündigung von Verträgen, die Einforderung von Schulden, die Veräußerung von Gegenständen aus der Erbschaft. Auch mit einem gemeinsamen Erbschein dürfen die Erben über die Gesamtheit des Nachlasses verfügen. Allerdings müssen alle Erben der Erbengemeinschaft einverstanden sein. Erst, wenn die Erbengemeinschaft aufgelöst ist und der Nachlass unter den Erben aufgeteilt ist, darf jeder mit seinem Erbteil das machen, was er möchte.

Was kostet ein Erbschein?

Wie hoch die Kosten ausfallen, ist vor allem abhängig von der Höhe des Nachlasses und von der behördlichen Kostenordnung. Mindestens fallen Kosten von 35 Euro an. Wenn es sich allerdings um ein großes Vermögen handelt, können die Kosten auch auf mehrere hundert Euro ansteigen. Achten Sie auch unbedingt darauf, dass Sie beim Antrag alle Angaben richtig machen. Wird ein Antrag aufgrund falscher Angaben zurückgewiesen, kann dies auch mit Kosten verbunden sein.

Beispiel für die Kosten des Antrages

Für einen Nachlasswert von 250 000 Euro erhebt das Nachlassgericht für den Erbschein eine Gebühr von 535 Euro. Die Beurkundung kostet eine weitere 1,0-fache Gebühr, also erneut 535 Euro. Insgesamt fallen hier also 1070 Euro an. Bei einem Nachlasswert von 10 000 Euro fällt eine Gebühr von 75 Euro an, mit Beurkundung kostet der Erbschein hier also 150 Euro. Beim Notar kommt immer noch die Mehrwertsteuer hinzu. Diese entfällt, wenn Sie den Antrag direkt beim Nachlassgericht durchführen.

Hinweis!

Für einen Erbschein werden immer zwei Gebühren erhoben: eine für die Erteilung durch das Nachlassgericht und eine für die eidesstattliche Versicherung. Schulden werden mit dem Guthaben verrechnet. Hinterlässt ein Erblasser beispielsweise 400 000 Euro, aber 100 000 Euro Schulden, wird die Gebühr des Erbscheins ausgehend von einem Nachlass mit 300 000 berechnet.

Welche Fristen gibt es einzuhalten?

Wer einen Erbschein beantragen möchte, muss sich an keine Frist halten. Der Erbschein kann zu jeder Zeit beantragt werden, allerdings erst dann, wenn das Erbe angenommen worden ist. Es ist allerdings empfehlenswert, sich zeitnah nach dem Tod des Erblassers um einen Erbschein zu kümmern, obwohl es keine Fristen gibt, weil die Dauer einige Wochen in Anspruch nehmen kann. Wenn es dann schnell gehen muss, hat man den Erbschein bei rechtzeitiger Beantragung schneller zur Hand. Wenn sich herausstellt, dass ein Erbschein fälschlicherweise ausgestellt worden ist, so muss er vom Nachlassgericht eingezogen werden. Passieren kann dies beispielsweise, wenn nach einiger Zeit ein neues Testament auftaucht, das andere Erben benennt.

Betrugsschutz gewährleistet

Gutgläubige Dritte sind geschützt, wenn sie auf einen falschen Erbnachweis vertraut haben. Verkaufte Gegenstände können beispielsweise nicht zurückverlangt werden, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der ausgewiesene Erbe gar nicht rechtmäßiger Erbe ist.

Was bedeutet Publizitätswirkung?

2365 BGB stellt die Vermutung auf, dass die im Erbschein genannte Person auch tatsächlich Erbe ist. Diese Publizitätswirkung setzt jedoch die tatsächliche Rechtslage nicht außer Kraft. Stellt sich heraus, dass ein Erbe fälschlicherweise einen Erbnachweis erhalten hat, wird dieser eingezogen und ist nicht mehr wirksam. Seine Publizitätswirkung endet also.

Was bedeutet „Europäischer Erbschein“?

Ein europäischer Erbnachweis wird dann benötigt, wenn sich ein Teil der Erbschaft im Ausland befindet. Hier sind die Regelungen unterschiedlich. Wer im Ausland eine Erbenstellung nachweisen muss, sollte sich bei der jeweiligen Botschaft erkundigen, wie die weitere Vorgehensweise ist. Seit August 2015 gibt es die Möglichkeit, einen europäischen Erbschein zu beantragen. Dieser ist in allen Mitgliedsstaaten der EU gültig – mit Ausnahme von Irland, Dänemark und dem Vereinigten Königreich.

Der Erbnachweis bei landwirtschaftlichen Gütern

Der Erbnachweis für die Vererbung von Höfen im land- und forstwirtschaftlichen Sinne wird auch als Hoffolgezeugnis bezeichnet. Weil die Erbfolge bei land- und forstwirtschaftlichen Höfen jedoch besonderen Bedingungen unterworfen ist und hier andere Regelungen gelten, sollten Sie sich bei Fragen an einen Fachanwalt für Erbrecht wenden.

Wie kann ein Anwalt für Erbrecht beim Erbschein helfen ?

Ein Erbschein muss nicht in jedem Erbfall beantragt werden. Jedoch ist er bei komplizierten Familienverhältnissen oder auch vielen Erben oftmals unverzichtbar, um die den Nachlass betreffenden Angelegenheiten regeln zu können. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, die Beratung eines erfahrenen Anwalts für Erbrecht zu suchen, der zunächst einmal feststellen kann, ob anhand der individuellen Erblage ein Erbschein notwendig ist oder auch nicht. Ferner kann er auch beraten, ob es sich anbietet, einen Nachweis nur für einen Erben alleine oder eben für die gesamte Erbengemeinschaft ausstellen zu lassen.

Ein Anwalt für Erbrecht kann ferner dabei helfen, die benötigten Unterlagen für die Beantragung zusammenzutragen und einen entsprechenden Antrag korrekt auszufüllen. Ferner kann ein Anwalt für Erbrecht natürlich auch bei nachfolgenden Handlungen unterstützen, wenn z. B. anhand eines amtlichen Erbnachweises eine Änderung einer Grundbucheintragung vorgenommen werden muss. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht.

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FAQ: Erbschein

Man braucht einen Erbschein nur dann, wenn man seine Erbenstellung nicht anderweitig nachweisen kann oder es Unstimmigkeiten darüber gibt, wer tatsächlich Erbe wird. Gibt es kein Testament und man ist aufgrund der gesetzlichen Erbfolge zum Erben berufen, kann ein amtlicher Erbnachweis notwendig sein.

Erben verstorbener Bank- und Sparkassenkunden brauchen der Hausbank keinen kostenpflichtigen Erbnachweis vorlegen, um an das Erbe zu kommen. Ein beglaubigtes Testament weist Erben bereits als erbberechtigt aus.

Ein Antrag kann beim Nachlassgericht gestellt werden. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Den Antrag auf Ausstellung muss man aber nicht selbst stellen.

Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion
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