Weil der Erbschein Antrag beziehungsweise die Erbschein Erteilung mit Kosten verbunden sind, sollte man unbedingt prüfen, ob nicht eine Erbschein Alternative herangezogen werden kann. Grundsätzlich darf ein Erbschein nur dann verlangt werden, wenn ein Erbe seine Erbenstellung anderweitig nicht eindeutig nachweisen kann.
Eindeutig nachzuweisen ist eine Erbenstellung außer mit dem Erbschein auch durch andere Dokumente, beispielsweise einer Vollmacht des Erblassers, die über den Tod hinaus gültig ist, einem Testamentsvollstreckererzeugnis oder einem bereits eröffneten notariellen Testament. Bevor Sie also einen Erbschein beantragen und die damit verbundenen Kosten auf sich nehmen, prüfen Sie, ob Sie nicht eines der genannten Dokumente als Ersatz vorweisen können.