Pflichtteil berechnen: Kinderloser Ehepartner in einer Gütertrennung
Herr Schmitt hinterlässt seine Ehefrau und enterbt sie durch ein Testament. Das Ehepaar lebte bis zum Todesfall im Güterstand der Gütertrennung und hatte keine Kinder. Die Eltern von Herrn Schmitt leben noch. Herr Schmitt hinterlässt ein Vermögen von 150.000 €.
- Der gesetzliche Erbteil von Frau Schmitt beträgt ½, wonach der Pflichtteil ¼ ist. Demnach stehen der Ehefrau 37.500 € zu.
Pflichtteil berechnen: Kinderloser Ehepartner in Gütergemeinschaft
Herr Bauer hinterlässt eine Ehefrau und enterbt sie durch ein Testament. Das Ehepaar lebte im Güterstand der Gütergemeinschaft und war kinderlos. Herr Bauer hinterlässt ein Vermögen von 150.000 €.
- Der gesetzliche Erbteil von Frau Bauer beträgt ¼, wonach der Pflichtteil 1/8 ist. Somit stehen der Ehefrau 18.750 € zu.
Fallbeispiele für die Zugewinngemeinschaft
In den folgenden Beispielen werden lediglich die erbrechtlichen nicht aber die zugewinnrechtlichen Aufteilungen berücksichtigt. Da in einer Zugewinngemeinschaft mit dem Tod des Ehepartners ein Zugewinnausgleich stattfindet, wird dieser gegebenenfalls berücksichtigt. Man unterscheidet in diesem Zusammenhang zwischen einem kleinen und einem großen Pflichtteil. Mehr dazu in unserem Leitartikel „Pflichtteil für Ehegatten“.
Berechnung des Pflichtteils bei einem Kind
Ein Ehepaar hat ein gemeinsames Kind und der verstorbene Ehemann enterbt seine Ehefrau und das Kind in einem Testament. Das Ehepaar lebte im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Der Ehemann hinterlässt ein Vermögen von 150.000 €.
- Der gesetzliche Erbteil des Ehegatten ist ½, sodass ihr Pflichtteil ¼ beträgt. Ihr stehen 37.500 € zu.
- Der gesetzliche Erbteil des Kindes beträgt ½, der Pflichtteil ist ¼. Auch dem Kind stehen 37.500 € zu.
Berechnung des Pflichtteils bei 2 Kindern
Ein Ehepaar hat zwei gemeinsame Kinder und der Verstorbene enterbt seine Ehefrau und die beiden Kinder in einem Testament. Das Ehepaar lebte im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Der Ehemann hinterlässt ein Vermögen von 150.000 €.
- Der gesetzliche Erbteil des Ehepartners ist ½, sodass der Pflichtteil ¼ beträgt. Dem Ehepartner stehen 37.500 € zu.
- Der gesetzliche Erbteil der Kinder beträgt jeweils ¼, wonach ein Kind einen Pflichtteil von 1/8 hat. Jedem Kind stehen 18.750 € zu.
Berechnung des Pflichtteils bei 3 Kindern
Ein Ehepaar hat 3 Kinder und die Verstorbene enterbt ihren Mann und die 3 Kinder. Das Ehepaar lebte im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Erblasserin hinterlässt ein Vermögen von 150.000 €. Die Berechnung des Pflichtteils bei 3 Kindern sieht wie folgt aus:
- Der gesetzliche Erbteil des Ehepartners beträgt ½ des Erbes, sodass der Pflichtteil ¼ beträgt. Dem Ehepartner stehen somit 37.500 € zu.
- Der gesetzliche Erbteil der drei Kinder beträgt jeweils 1/6, wonach ein Kind einen Pflichtteil von 1/12 hat. Jedem Kind stehen 12.500 € zu.
Fallbeispiele für die Gütertrennung
Berechnung des Pflichtteils bei einem Kind
Ein Ehepaar hat ein gemeinsames Kind und die verstorbene Ehefrau enterbt ihren Mann und das Kind in einem Testament. Das Ehepaar lebte im Güterstand der Gütertrennung. Die Ehefrau hinterlässt ein Vermögen von 150.000 €.
- Der gesetzliche Erbteil des Ehemannes beträgt ½, sodass sein Pflichtteil ¼ ist. Ihm stehen 37.500 € zu.
- Der gesetzliche Erbteil des Kindes beträgt ebenfalls ½, der Pflichtteil ist ¼. Auch dem Kind stehen 37.500 € zu.