Wenn ein Erbe in Deutschland das Erbe nicht annehmen will, kann dieser das Erbe ausschlagen. Dafür muss der Erbe direkt beim Nachlassgericht am eigenen Wohnsitz oder beim letzten Wohnsitz des Erblassers persönlich erscheinen und die Erbausschlagung beantragen. Telefonisch oder schriftlich per Post oder Email ist das leider nicht möglich. In diesem Fall muss man keinen Erbschein beantragen und es entfallen die Kosten des Erbscheins. Doch wann macht es Sinn ein Erbe auszuschlagen und worauf sollte man hierbei unbedingt achten? Erfahren Sie in unserem Beitrag alle wichtigen Informationen, wann eine Erbausschlagung möglich ist, welche Fristen gelten sowie wann ein Ausschlagen des Erbes überhaupt sinnig ist.
Eine Erbausschlagung ist die ausdrückliche Erklärung eines Erben, eine ihm zustehende Erbschaft nicht anzunehmen. Mit der Erbausschlagung wird der Erbe auch von allen mit dem Erbe verbundenen Rechte und Pflichten ausgeschlossen. Nach dem deutschen Erbrecht geht eine Erbschaft automatisch auf einen Erben über.
Der Erbe muss es aber ausdrücklich erklären, wenn er das Erbe ausschlagen möchte. Bei der Erbausschlagung ist es sinnvoll, sich von einem Anwalt für Erbrecht in Berlin, Hamburg, Leipzig, München, Düsseldorf, sowie weiteren deutschen Orten unterstützen zu lassen, um Formfehler zu vermeiden.
Das Aufgebotsverfahren dient nach dem Erbrecht in Deutschland dazu, den Umfang der Nachlassverbindlichkeiten festzustellen. Hierdurch soll den Erben die Entscheidung erleichtert werden, ob sie das Erbe ausschlagen oder annehmen. Darüber hinaus müssen die Gläubiger des Erblassers ihre Ansprüche fristgerecht anmelden. Nach Ablaufen der Frist können sie ihre Forderungen zwar noch aus dem Nachlass erhalten, nicht aber aus dem Vermögen der Erben.
§ 1942 BGB stellt es jedem Erben frei, das Erbe auszuschlagen. Allerdings müssen folgende zwei Bedingungen erfüllt sein, bevor Erben ein Erbe ausschlagen können.
Wer sein Erbe nicht annehmen möchte, hat seine Gründe. Diese können sehr vielfältig sein. In den meisten Fällen entscheiden sich Erben jedoch wegen Schulden zum Erbe ausschlagen. Für Schulden haften Erben nämlich nicht nur mit dem Nachlass beziehungsweise dem Erbe, sondern auch mit ihrem Privatvermögen. Darum kann es sinnvoll sein, das Erbe abzulehnen. Gründe, ein Erbe auszuschlagen, sind beispielsweise:
Wenn Sie ein Erbe ausschlagen möchten oder sich nicht sicher sind, wie Sie verfahren sollen, nehmen Sie Kontakt zu einem Anwalt für Erbrecht auf. Hier auf Erbrechtsinfo.com finden Sie Spezialisten zu allen Erbrechtsthemen – sei es zum Erbverzicht oder dem Pflichtteil oder wenn Sie ein Testament erstellen oder ein Testament anfechten möchten.
Wer ein Erbe annimmt, erbt auch die Schulden – nicht nur die Vermögenswerte. Es gibt allerdings die Möglichkeit, zumindest das eigene Vermögen zu schützen und die Schuldenhaftung rein auf den Nachlass zu beschränken. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:
Die Bestattungskosten fallen unter die sogenannten Nachlassverbindlichkeiten und müssen vom Nachlass bestritten werden. Wenn Erben das Erbe ausschlagen, gibt es zwei Möglichkeiten: Wenn nur ein Erbe einer Erbengemeinschaft das Erbe nicht annimmt, müssen die anderen Erben die Kosten für die Beerdigung tragen. Entscheiden sich alle Erbberechtigten zum Erbe ausschlagen, geht der Nachlass als sogenannte Fiskalerbschaft auf den Staat über.
Der Staat kann die Erbschaft nicht ausschlagen. Trotzdem muss er nicht zwingend für die Bestattungskosten aufkommen. In gewissen Fällen können Sie auch dann, wenn Sie ein Erbe ausschlagen, zum Begleichen der Bestattungskosten gezwungen werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn dem Erblasser gegenüber eine Unterhaltspflicht bestanden hätte. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihrem Anwalt für Erbrecht beraten. Das Bestattungsgesetz ist nicht bundesweit gleich, sondern wird in den einzelnen Ländern geregelt, weswegen sich die Vorgehensweisen unterscheiden können.
Ein bereits angenommenes Erbe ausschlagen ist nicht so einfach, aber in Ausnahmefällen möglich. Grundsätzlich besteht eine Frist von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls. In dieser Frist ist es möglich, das Erbe anzunehmen oder das Erbe auszuschlagen. Sollte sich nach der formalen Annahme des Erbes beispielsweise herausstellen, dass der Erblasser verschuldet war, besteht die Möglichkeit, das angenommene Erbe anzufechten. Hierzu ist natürlich eine Begründung nötig und der Erfolg der Anfechtung ist abhängig davon, ob der Anfechtungsgrund von der Rechtsprechung anerkannt wird. Wenn Sie ein bereits angenommenes Erbe ausschlagen möchten, nehmen Sie auf jeden Fall die Hilfe eines Erbrechtsanwalts in Anspruch.
Wenn Sie ein Erbe ausschlagen, fallen dafür Kosten an, weil Sie den Erbverzicht gegenüber dem Nachlassgericht erklären müssen. Die Gebühren für diese Erklärung über den Erbverzicht richten sich nach einer Gebührentabelle in Abhängigkeit vom Nachlasswert. Für eine Ausschlagung fällt immer eine halbe Gebühr an. Näheres wird im § 103 Abs. 1 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die anfallenden Erbe ausschlagen Kosten:
| Wert des Nachlasses in € | Halbe Gebühr nach Kostenverzeichnis Nr. 21201 Ziffer 7 GNotKG in € |
|---|---|
| 5.000 | 30,00 |
| 10.000 | 37,50 |
| 50.000 | 82,50 |
| 100.000 | 136,50 |
| 500.000 | 467,50 |
| 1.000.000 | 867,50 |
| 5.000.000 | 5067,00 |
Wenn Sie ein Erbe ausschlagen möchten, müssen Sie einiges beachten. So gibt es zum Beispiel Fristen, an die Sie sich halten müssen, wenn Sie ein Erbe nicht annehmen möchten. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie ein Erbe ausschlagen möchten.
Wenn ein Nachlass überschuldet ist, fällt eine pauschale Gebühr an, wenn Sie ein Erbe ausschlagen. Diese Gebühr beläuft sich auf 30 Euro und ist unabhängig von der Schuldenhöhe.
Um ein Erbe auszuschlagen, muss der Erbe beim Nachlassgericht persönlich vorstellig werden und sich ausweisen. Es ist nicht möglich, ein Erbe am Telefon oder mit einem formlosen Schreiben auszuschlagen. Die Ausschlagung des Erbes kann sowohl am Nachlassgericht beim letzten Wohnsitz des Erblassers oder am Wohnsitz des Erben vorgenommen werden, muss aber persönlich geschehen. Alternativ kann der Erbe einen Rechtsanwalt für Erbrecht beauftragen, der eine Erklärung zum Erbverzicht an das zuständige Nachlassgericht weiterleitet.
Sie sind nicht dazu verpflichtet, einen Anwalt zurate zu ziehen, um ein Erbe auszuschlagen. Allerdings ist es empfehlenswert, sich vor einem solchen Schritt von einem Spezialisten für Erbrecht beraten zu lassen. Vor allem, wenn Sie ein bereits angenommenes Erbe ausschlagen möchten, ist professionelle Hilfe dringend ratsam. Ein Anwalt für Erbrecht kann Ihre Ansprüche bestmöglich durchsetzen und Ihre Erfolgschancen drastisch erhöhen. Hier auf Erbrechtsinfo.com finden Sie schnell und unkompliziert Spezialisten für Erbrecht in Ihrer Region und können kostenlos Kontakt aufnehmen.
Beachten Sie, dass Sie Namensänderungen, die noch nicht im Ausweisdokument vermerkt worden sind, mit einer entsprechenden Urkunde nachweisen müssen.
Wenn Sie ein Erbe ausschlagen möchten, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wer sein Erbe ausschlägt, hat keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Wie immer gibt es aber auch hier Ausnahmen. Das Ehegatten Erbrecht beispielsweise sieht vor, dass Ehepartner auch dann Anspruch auf einen Pflichtteil haben, wenn sie das Erbe ausschlagen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eheleute in einer Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Darüber hinaus gibt es einige weitere Fälle, in denen Pflichtteilsberechtigten trotz Erbausschlagung ein Pflichtteil zusteht. Wer trotz Erbausschlagung einen Pflichtteil einfordern möchte, sollte die Hilfe eines Anwalts für Erbrechtsin Anspruch nehmen, um seine Interessen bestmöglich vertreten zu wissen.
Wenn Sie ein Erbe ausschlagen möchten, benötigen Sie dazu ein Formular zur Erbausschlagung. Hierzu finden Sie hier ein Musterbeispiel zur Erbausschlagung. Es ist dennoch ratsam, sich an einen Anwalt für Erbrecht zu wenden, wenn man ein Erbe ausschlagen möchte, um sicherzustellen, dass bei der Erbausschlagung keine Formfehler unterlaufen.
Wenn alle Abkömmlinge eines Erblassers das Erbe ausschlagen, erben die Eltern des Erblassers neben dem Ehepartner. Der Ehepartner erbt nur dann den ganzen Nachlass, wenn alle Erben aus der ersten und zweiten Ordnung das Erbe ausschlagen. Soll also beispielsweise eine Ehefrau alleinige Erbin des Nachlasses ihres Mannes werden, müssen sowohl alle Kinder als auch die sonstigen Erben der zweiten Ordnung das Erbe ausschlagen.
Eine Alternative zur Erbausschlagung ist die Beantragung eines Nachlassverwalters oder Nachlassinsolvenzverfahrens. So können die Erben sicherstellen, dass sie nicht mit ihrem Privatvermögen haften, aber geliebte Gegenstände oder auch Immobilien gegebenenfalls in ihrem Besitz halten, wenn sie nicht den Gläubigern zufallen. Wenn Sie vor der schwierigen Entscheidung stehen, ein Erbe auszuschlagen oder anzutreten, können Sie hier einen Spezialisten für Erbrecht finden, der Sie bei der Entscheidungsfindung unterstützt.
Ist man als Erbe in einem Erbfall vorgesehen und trägt sich mit dem Gedanken, ein Erbe auszuschlagen, empfiehlt es sich immer, zeitnah eine Beratung bei einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht zu suchen. Dabei kann dieser im individuellen Fall darüber aufklären, was die Ausschlagung eines Erbes für Konsequenzen hat und welche Fristen dabei zu berücksichtigen sind. Wird eine Überschuldung des Nachlasses befürchtet , so kann ein Anwalt für Erbrecht auch über alternative Möglichkeiten zum Erbe ausschlagen informieren, die eine private Haftung für Schulden des Erblassers ausschließen können. Außerdem kann er in einigen Fällen auch helfen, wenn ein Erbe bereits sein Erbe ausgeschlagen hat und dies im Nachgang anfechten will, sofern ein gültiger Anfechtungsgrund vorliegt. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht zum Thema Erbe ausschlagen.
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