BEISPIEL Teilungsanordnung
Eine verwitwete Frau hinterlässt ihren beiden Kindern folgenden Nachlass:
- Eine Eigentumswohnung im Wert von 200.000 €
- Geldvermögen und Aktien im Wert von 300.000 €
Dabei hat sie in einem Testament verfügt, dass beide Kinder zu gleichen Teilen erben sollen. Jedoch verfügt sie, dass der behinderte Sohn die Eigentumswohnung zur Eigennutzung erben soll und die Tochter das Geldvermögen und die Aktien. Bei einem Gesamtwert der Erbmasse von insgesamt 500.000 € steht also jedem Kind ein Nachlasswert von 250.000 € zu. Da der behinderte Sohn mit der Eigentumswohnung jedoch einen zu geringen Erbteil erhalten hat, ist die Tochter zu einem Wertausgleich in Höhe von 50.000 € verpflichtet.
Die Kosten für ein Behindertentestament
Die Kosten für ein Testament hängen grundsätzlich zunächst davon ab, ob es privatschriftlich erstellt wird, ob die Beratung eines Rechtsanwaltes in Anspruch genommen wird oder ob es bei einem Notar erstellt wird. Hierbei fallen bei einem privatschriftlichen Testament, das handschriftlich erstellt wird und auch zuhause aufbewahrt wird, gar keine Kosten an.
Für den Fall, dass man rund um die Testamentserstellung anwaltlichen Rat und Hilfe in Anspruch nimmt, fallen hierbei natürlich Kosten an, die vom Umfang der Leistung abhängig sind. Dabei können diese Kosten zumeist im Vorfeld der Beratung abgesprochen werden und entweder als Pauschalvergütung oder als Stundensätze vereinbart werden. Wird ein Testament bei einem Notar erstellt oder beurkundet, richten sich die Notarkosten nach Gebührensätzen, die sich immer an der gesamten Erbmasse orientieren, der durch das Testament geregelt wird. Für den Fall, dass ein Testamentsvollstrecker eingesetzt wird, hat dieser auch Anspruch auf eine Vergütung. Diese sollte bereits im Testament festgelegt werden.
Soll ein Testament bei einem Nachlassgericht hinterlegt werden, so sind dafür ebenfalls Gebühren von aktuell ca. 75 € zu entrichten. Die Hinterlegung bietet dabei den Vorteil, dass ein Testament im Todesfall auch sicher gefunden wird und nicht manipuliert oder vernichtet werden kann.
Kann man mit Mustern für Behindertentestamente arbeiten?
Die Nutzung von Mustervorlagen für ein Behindertentestament, z. B. aus dem Internet, ist grundsätzlich nicht zu empfehlen. Dabei sind viele dieser Mustervorlagen bereits veraltet und entsprechen nicht mehr den gültigen Vorgaben. Außerdem muss ein privatschriftliches Testament immer vollständig handschriftlich erstellt werden und kann nicht durch die Nutzung einer Mustervorlage rechtswirksam errichtet werden.
Ferner ist ein Behindertentestament immer auch ein erblich aufwändiges Konstrukt, dass immer auf den individuellen Einzelfall angepasst werden muss. Zusätzlich ist es sehr wichtig, dass in einem Testament rechtssichere rechtliche Formulierungen verwendet werden, die Missverständnisse mit evtl. weitreichenden Folgen vermeiden. Für den Fall, dass deshalb einzelne Klauseln eines Behindertentestamentes gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, riskiert ein Erblasser, dass ein Behindertentestament schlimmstenfalls für ungültig erklärt wird – was für einen bedürftigen Angehörigen dann weitreichende Folgen für seine Versorgung haben kann.
Wie kann ein Anwalt bei einem Behindertentestament helfen?
Bei einem Behindertentestament bedarf es immer individueller Regelungen, die die persönlichen finanziellen und familiären Verhältnisse berücksichtigen und ggf. auch die Wünsche der Beteiligten berücksichtigen. Deshalb sollte sich ein Erblasser immer vor der Erstellung eines Testamentes mit den Bedürfnissen auch eines bedürftigen Angehörigen beschäftigen und die anderen Angehörigen dabei nicht vergessen um den Familienfrieden nicht zu gefährden. Außerdem muss gerade ein Behindertentestament auch formal einwandfrei gestaltet werden, um insb. einem Sozialhilfeträger keine Angriffsmöglichkeiten zu bieten.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll, für ein derartiges Testament die Unterstützung und Beratung eines erfahrenen Anwalts für Erbrecht einzuholen. Hierbei kann dieser die individuelle Familien- und auch Erbsituation analysieren und seinem Mandanten mögliche Gestaltungsalternativen aufzeigen. Ferner wird er ihn natürlich auch bei der Ausgestaltung unterstützen und ein rechtssicheres Dokument verfassen, das auch die staatlichen Zugriffsmöglichkeiten auf das Erbe sicher ausschließen kann.